Beim Verbrennen von Holzabfällen im Außenbereich sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
- Ausreichende Zufahrtsmöglichkeit für Tanklöschfahrzeige und frei zugänglicher Bereiches, außerhalb des Waldes bzw. etwaiger Restwaldflächen und abseits von bebauten Bereichen
- Windrichtung ständig beachten zur Vermeidung der Gefährdung von Personen und Gebäuden durch giftige Rauchgase
- Bereitstellung von ausreichend Löschwasser (mind. 1000 Liter) zur sofotigen Brandeindämmung bei ungewolltem Übergriff des Feuers
- Dauerhafte Überwachung des Feuers von einer fachkundigen, leistungs- und reaktionsfähigen Person über 16 Jahre
- Unverzüglicher Notruf 112 bei Gefahr
- Verbrennung nach der Bayerischen Pflanzenabfallverordnung nur von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Werktags
Bei Verletzung dieser Grundsätze „kann“ Vorsatz unterstellt werden, mit möglicher Kostenübernahme eines Feuerwehreinsatzes und ohne Versicherungsschutz.