Verbrennen von Holzabfällen im Außenbereich

Beim Verbrennen von Holzabfällen im Außenbereich sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  1. Ausreichende Zufahrtsmöglichkeit für Tanklöschfahrzeige und frei zugänglicher Bereiches, außerhalb des Waldes bzw. etwaiger Restwaldflächen und abseits von bebauten Bereichen
  2. Windrichtung ständig beachten zur Vermeidung der Gefährdung von Personen und Gebäuden durch giftige Rauchgase
  3. Bereitstellung von ausreichend Löschwasser (mind. 1000 Liter) zur sofotigen Brandeindämmung bei ungewolltem Übergriff des Feuers
  4. Dauerhafte Überwachung des Feuers von einer fachkundigen, leistungs- und reaktionsfähigen Person über 16 Jahre
  5. Unverzüglicher Notruf 112 bei Gefahr
  6. Verbrennung nach der Bayerischen Pflanzenabfallverordnung nur von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Werktags

Bei Verletzung dieser Grundsätze „kann“ Vorsatz unterstellt werden, mit möglicher Kostenübernahme eines Feuerwehreinsatzes und ohne Versicherungsschutz.